Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ferienprogramme
Feriencamps des TSV Neuhausen-Nymphenburg e. V.
Feriencamps sind ein Angebot des TSV Neuhausen-Nymphenburg e. V.
Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer/innen an den Feriencamps und dem TSV-Neuhausen-Nymphenburg e. V. als Veranstalter.
Anmeldung
Die Anmeldung für das Programm erfolgt per E-Mail an tsvnn@tsvnn.de. Wir bitten Sie, uns den vollständigen Vor- und Nachnamen und das Geburtsdatum Ihres/r Kindes/r mitzuteilen.
Mit der Anmeldung wird noch kein Vertragsverhältnis begründet. Der Teilnehmer (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) erklärt damit lediglich, dass er Interesse an einer Teilnahme hat. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Teilnahme am Angebot bestätigt und der Zahlungseingang festgestellt werden kann.
Vertragsabschluss
Zahlung der Teilnehmergebühr
Die Bezahlung der Teilnehmergebühr ist per Überweisung unter Angabe des Camps und dem Namen des Kindes auf das angegebene Geschäftskonto des TSV-Neuhausen-Nymphenburg möglich:
Stadtsparkasse München
IBAN: DE92 7015 0000 0020 2009 94
BIC: SSKMDEMM
Die Höhe der Teilnahmegebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen.
In den Kosten sind die Betreuung und ein warmes Mittagessen inklusive.
Stornierung & Rücktritt
Ein Rücktritt vor oder während eines Camps ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das Büro.
Stornogebühren
- Bis 7 Tage vor dem Termin: kostenfreie Stornierung.
- 6 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Entgelts werden als Stornogebühr berechnet.
- Weniger als 3 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Entgelts werden als Stornogebühr berechnet.
Absage durch den Veranstalter
Der TSV Neuhausen-Nymphenburg e. V. behält sich das Recht vor, ein Camp wegen nicht ausreichender Teilnehmendenzahl oder aus anderen wichtigen Gründen (z. B. Erkrankung der Kursleitung, Ausbruch von ansteckenden Krankheiten) ausfallen zu lassen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Mithilfe und Beteiligung
Der/die Teilnehmer/in ist entsprechend der jeweiligen Programmbeschreibung zur Mithilfe und Mitgestaltung verpflichtet. Es wird erwartet, dass im Rahmen der pädagogischen Ziele der/die Teilnehmer/in sich mitgestaltend beteiligt und den Weisungen der Aufsichtspersonen bzw. Verboten entsprechend handelt. Der TSV-Neuhausen-Nymphenburg e. V. haftet nicht für Zwischenfälle, die sich durch Nichtbefolgen der Anordnungen der Leitung ereignen.
Ausschluss von der Teilnahme
Wir legen Wert auf ein respektvolles Miteinander. Kinder, die das Programm nachhaltig stören, sich selbst oder andere gefährden oder Anweisungen massiv missachten, können nach Rücksprache mit den Eltern vom Camp ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
Aufsichtspflicht und Abholung
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Betreuer vor Ort und endet mit der Abholung bzw. dem Entlassen des Kindes zur vereinbarten Zeit. Sollte eine andere Person Ihr Kind abholen oder allein nach Hause gehen dürfen, ist hierfür eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorab einzureichen.
Zuständig für den Ablauf vor Ort ist der TSV-Neuhausen-Nymphenburg. Das Büro ist während der üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar unter +49 89 170646
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass Sie eine gültige Telefonnummer angeben, unter der Sie tagsüber stets erreichbar sind.
Leistungen und Programm
Die Betreuung erfolgt von 09.00 bis 15.00 Uhr inklusive. Zusatzleistungen wie Mittagsverpflegung sind vorhanden.
Elternbrief
Detaillierte Informationen zum Ablauf der Woche werden Ihnen circa eine Woche vor Beginn per E-Mail in Form eines Elternbriefs zugesandt.
Sollten Sie keinen Elternbrief erhalten, setzen Sie sich bitte spätestens drei Tage vor Beginn des Ferienprogramms mit dem Büro in Verbindung.
Datenschutz und Bildrechte
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO ausschließlich zur Abwicklung des Ferienprogramms.
Foto-/Videoaufnahmen: Während des Programms (z. B. für die Abschlussaufführung) können Aufnahmen gemacht werden. Die Nutzung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media) bedarf einer separaten, freiwilligen Einverständniserklärung der Eltern.